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eBay-Leitfaden / Leitfaden für Verkäufer



Tipps für Unternehmer


Allgemeines  [top]

Immer mehr Verkäufer erwerben sich neben- oder sogar hauptberuflich einen Verdienst durch Verkäufe bei eBay. Ab wann ein Verkäufer ein Unternehmer ist, wird im allgemeinen Teil dieses Leitfaden unter dem Punkt » "Wer ist denn überhaupt Privatverkäufer und wer Unternehmer?" erläutert. Für Unternehmen gelten einige rechtliche und steuerliche Regeln, die in diesem Abschnitt kurz erklärt werden. Auch eBay selbst bietet an, den Verkäufern ein Grundwissen durch die eBay University, Wochenend-Crashkurse und seit neuestem auch VHS-Kurse mitzugeben.

Gewerbeanmeldepflicht  [top]

Jeder, der regelmäßig Waren einkauft, um sie gewinnbringend zu versteigern, egal ob haupt- oder nebenberuflich, muss sein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Die Anmeldung dient dem Zweck, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen. In der Regel ist das Gewerbeamt oder das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt oder Gemeinde, in der Sie hauptsächlich tätig sind, zuständig.

Eine ordentliche Buchführung ist unumgänglich!  [top]

Der Unternehmer sollte sich natürlich auch Gedanken darüber machen, wie er das kaufmännische Rechungswesen handhaben möchte, denn auch hierfür gibt es gesetzliche Vorschriften, die es zu beachten gilt. Aufzeichnungen sind unerlässlich, wenn es um die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage geht.

Innerhalb der Aufzeichnungen nimmt die "doppelte Buchführung" eine besondere Stellung ein. Die Buchführung ist das Regelwerk des kaufmännischen Rechnungswesens. Aus ihr wird der Jahresabschluss entwickelt, also die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung. Die doppelte Buchführung registriert alle Geschäftsvorfälle, nach Entstehung und Abwicklung.

Bei kleinen Gewerbebetriebe, die wegen ihres Umsatzvolumens und des bescheidenen erwirtschafteten Gewinns keinen "in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordern, wird der Unternehmer, der das Gewerbe betreibt, handelsrechtlich nicht als Kaufmann angesehen. Daraus folgt, dass der Unternehmer auch nicht verpflichtet ist, eine "richtige" Buchführung zu installieren. Dies ist erst erforderlich, wenn sein Gewerbebetrieb einen Jahresumsatz von 350.000 EUR oder einen Gewinn von mehr als 30.000 EUR (Stand: 22.08.2005) im Jahr erreicht. Dieser Umstand ändert jedoch nichts daran, dass der Unternehmer eine faktische Pflicht zur Buchführung hat, da er sonst am Ende des Geschäftsjahres vermutlich erhebliche Schwierigkeiten haben dürfte, die Gewinnermittlung und Steuererklärung zu erstellen.

Gewerbesteuer  [top]

Für einen Gewinn, der über den Freibetrag von 24.500 EUR (Stand: 21.02.2012) im Jahr hinausgeht, fällt bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) Gewerbesteuer an. Für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) gibt es keinen Freibetrag.

Umsatzsteuer  [top]

Wer ein Gewerbe führt, muss grundsätzlich auch Umsatzsteuer zahlen. Kleinunternehmer können sich allerdings von der Umsatzsteuer befreien lassen. Als Kleinunternehmer gilt, wer im Vorjahr höchstens 17.500 EUR Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR (Stand: 21.02.2012) Umsatz machen wird.

Die Umsatzsteuer fällt bei jeder Auktion bzw. bei jedem Sofort-Kauf im Rahmen dieses Gewerbes an. Vom Endpreis jeder Auktion ist dann die Mehrwertsteuer abzuziehen und ans Finanzamt abzuführen. Nachträgliche Preisaufschläge sind nach den Geschäftsbedingungen von eBay verboten. Daher ist die Umsatzsteuer in dem gezahlten Auktionspreis schon enthalten.

Die Pflicht zur Umsatzsteuer hat aber auch Vorteile. Die selbst gezahlte Mehrwertsteuer (sog. Vorsteuer) auf eBay-Gebühren und auf sonstige Betriebsausgaben wie Verpackungsmaterial darf von der zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen werden.

Das FG Baden-Württemberg hat übrigens entschieden, dass es für die Frage, ob Umsatzsteuer abzuführen ist, nicht darauf ankommt, ob es sich um eine Privatauktion oder ein gewerbliches Angebot handelt. Entscheidend sei vielmehr, ob die Verkaufstätigkeit auf Umsatz angelegt sei. Davon sei bei mehr als 1.200 Verkäufen in dreieinhalb Jahren mit einem Umsatz von 20.000 EUR – 30.000 EUR jährlich auszugehen.

Auch das Oberlandesgericht Hamm stellt auf die Anzahl der Verkäufe bzw. der Angebote eines Verkäufers ab, um zu entscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Privatauktion oder um ein gewerbliches Angebot handelt. Das Gericht kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das Anbieten von 500 Schallplatten innerhalb von sechs Wochen eine gewerbliche Tätigkeit ist, denn es handele sich nicht mehr um das gelegentliche Anbieten eines privaten Verkäufers. Dies gelte auch, so dass Gericht, wenn lediglich ein Viertel der 500 angebotenen Schallplatten tatsächlich verkauft worden ist.

Einkommenssteuer  [top]

Auf das Einkommen durch Verkäufe bei eBay muss Einkommensteuer gezahlt werden. Hier gilt nichts anderes als bei sonstigem Einkommen. Nicht versteuert bleibt ein Freibetrag von 8.004 EUR für Ledige und 16.008 EUR ((vgl. § 52 Abs. 41 EStG) für Verheiratete jährlich.

Für die Beurteilung der Steuerpflicht von Veräußerungsgeschäften gelten grundsätzlich die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Für An- und Verkäufe bei eBay gelten insoweit keine Besonderheiten.

Damit unterliegen grundsätzlich alle durch Veräußerungen erzielte Einnahmen der Einkommensteuerpflicht - mit Ausnahme der Einnahmen aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern, deren Verbrauch typischerweise der privaten Lebensführung zuzurechnen ist. Hierbei handelt es sich um Wirtschaftsgüter des "täglichen Gebrauchs" (Gebrauchsgegenstände), die zunächst zur Verwendung im Rahmen der privaten Lebensführung angeschafft wurden (z.B. Kleidung, Einrichtungsgegenstände, PKW).

Eine Steuerpflicht tritt darüber hinaus erst ein, wenn der Gewinn aus allen Veräußerungsgeschäften eines Jahres zusammengerechnet mehr als 600 EUR (Stand: 21.02.2012) beträgt. Der Gewinn ist dabei der Differenzbetrag zwischen den Anschaffungskosten des Gegenstands und dem bei dessen Verkauf erzielten Erlös. Zusätzlich können die Veräußerungskosten abgezogen werden.

Wenn Sie allerdings wiederholt An- und Verkäufe tätigen und daraus Gewinne erzielen, kann schon ab dem ersten Geschäft eine gewerbliche Betätigung vorliegen. In diesem Fall entfällt der Freibetrag von 512 EUR, so dass Sie gegebenenfalls auch niedrigere Gewinne versteuern müssten. Darüber hinaus können die An- und Verkäufe auch zur Umsatzsteuerpflicht führen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie die Gegenstände nicht für den persönlichen Bedarf anschaffen, sondern nur zum Zweck des baldigen Verkaufs. In diesem Fall verhalten Sie sich wie ein Händler am Markt und bereits wenige Verkaufsgeschäfte machen Sie zum Unternehmer. Umsatzsteuer wird dann in der Regel allerdings nur anfallen, wenn Ihre Einnahmen aus den Verkäufen und ggf. weiteren unternehmerischen Betätigungen die Kleinunternehmergrenze des § 19 Abs. 1 UStG von 17.500 EUR (Stand: 21.02.2012) jährlich überschreiten.

Die Frage, ab welchem Umfang Veräußerungsgeschäfte eine gewerbliche Betätigung sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann daher nicht allgemeingütig beantwortet werden. Sollten Sie diesbezüglich unsicher sein, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.

Staatliche Förderung  [top]

Wenn man sich über eBay selbständig machen will, kann es sich lohnen, sich über staatliche Förderungsmaßnahmen zu informieren. Das bisherige Überbrückungsgeld und die Ich-AG-Zuschüsse sind zum 1. Juli 2006 ausgelaufen, bereits laufende Subventionen werden jedoch weiter gezahlt. Ab dem 1. August 2006 gibt es den sogenannten Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss fasst die bisher gewährten Einzelmaßnahmen, nämlich das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), zu einem Förderinstrument zusammen. Um in den Genuß dieses Zuschusses zu gelangen müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen und hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf diesen Gründungszuschuss.

Die Dauer der Förderung durch den Gründungszuschuss beträgt maximal 15 Monate und umfasst zwei Phasen: In den ersten neun Monaten erhalten die Existenzgründer zur Sicherung des Lebensunterhaltes einen Zuschuss in der Höhe ihres individuellen zuletzt gewährten Arbeitslosengeldes. Zusätzlich erhalten sie - statt eines bisherigen prozentualen Aufschlags - eine Pauschale in Höhe von monatlich 300 Euro, die für die soziale Absicherung verwendet werden soll. In der zweiten Phase der Förderung wird dann - nach erneuter Prüfung der hauptberuflichen Geschäftstätigkeit als Ermessensleistung durch die Agentur für Arbeit - für weitere sechs Monate nur noch die Pauschale von monatlich 300 Euro gezahlt.

Weitere Förderungsmöglichkeit ist für ALG II-Empfänger das Einstiegsgeld. Dieses kann arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit gewährt werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Förderungshöchstdauer sind 24 Monate. Die Höhe beträgt in der Regel 50 % der ALG II-Regelleistung.

Erlaubnis für Nebenjob  [top]

Wenn die Verkäufe über eBay einen gewissen Umfang einnehmen, sollte man sich vergewissern, dass der eigene Arbeitgeber diese Tätigkeit billigt. In den meisten Arbeitsverträgen wird der Arbeitnehmer verpflichtet, seinen Chef über Nebenjobs zu informieren. Wer dagegen verstößt, riskiert eine fristlose Kündigung.

Verbraucher-/Käuferschutz beachten  [top]

Für Unternehmer gelten im Handel mit Verbrauchern besondere Regeln, über die man sich unbedingt informieren sollte (siehe auch » "Fernabsatzrecht" und » "Was ist, wenn die Ware auf dem Transport beschädigt wird?" im allgemeinen Teil dieses Leitfadens. Nach dem Fernabsatzrecht hat der private Käufer bei dem Erwerb eines Artikels von einem Unternehmer ein befristetes Widerrufsrecht. Hat der Verkäufer den Käufer über dieses Widerrufsrecht nicht informiert, so endet dieses Widerrufsrecht sogar überhaupt nicht. Der Käufer kann dann noch Jahre später die Ware ohne Angabe von Gründen gegen volle Erstattung des Kaufpreises zurücksenden. Nehmen Sie daher unbedingt eine korrekte Widerrufsbelehrung in die Artikelbeschreibung auf. Nähere Informationen finden Sie » "hier".

Außerdem gelten im Verhältnis Unternehmer - Verbraucher besondere Gefahrtragungs- und Beweisregeln: Wenn die Ware auf dem Transportweg beschädigt wird, haftet der Verkäufer. Der private Käufer muss den Kaufpreis nur zahlen, wenn die Ware wohlbehalten bei ihm angekommen ist. Wenn die Ware beschädigt ist, wird innerhalb der ersten sechs Monate nach Erhalt der Ware vermutet, dass die Ware bereits bei der Übergabe beschädigt war. Der Verkäufer muss beweisen, dass die Ware bei der Übergabe okay war. Erst danach obliegt es dem Käufer zu beweisen, dass die Beschädigung bereits bei der Übergabe vorlag.

Arbeitslose als eBay-Profis - gibt es da Probleme?  [top]

Häufig taucht die Frage auf, was man beachten muss, wenn man sich als Arbeitsloser dazu entschließt, bei eBay sein Geld zu verdienen. Zunächst einmal gibt es einige Vorteile, die man nicht ungenutzt lassen sollte. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, ein Gewerbe in kleinem Umfang zu führen, ohne dass man auf den Entgeltanspruch aus der Arbeitslosenversicherung verzichten müsste. Es gibt zwei Möglichkeiten dies zu verwirklichen. Gründungswillige können entweder bei der Arbeitsagentur eine selbstständige gewerbliche Nebentätigkeit anmelden oder sie melden sich einfach zwischenzeitlich bei der Arbeitsagentur ab und gründen eine Existenz".

Die Möglichkeit, eine Nebentätigkeit auszuüben, die Gewinne hervorbringt, ist eindeutig vom Gesetzgeber geregelt. Inwieweit die Einkünfte aus der selbständigen Nebentätigkeit auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist, ergibt sich aus § 11 Abs. 3 SGB II.

§ 11 Abs. 3 SGB II (Stand 21.02.2012):
"Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich

1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und

2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 1000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.

An Stelle des Betrages von 1.200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1.500 Euro."

Bankkonto  [top]

Auch von anderer Seite droht Verkäufern Ärger: Im April 2004 wollte die Sparkasse Witten einem Kunden das private Girokonto auflösen, weil er darüber angeblich zu viele eBay-Auktionen abgewickelt hatte. Nach Ansicht der Sparkasse lag damit eine gewerbliche Nutzung des Kontos vor. Sie hat angeblich systematisch die Kundenangaben bei Überweisungen ausgewertet, um Geschäfte über Internetauktionsbörsen zu erkennen. Gewerbetreibende müssen einen wesentlich höheren Betrag für die Kontoführung bezahlen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich kritisch dazu geäußert, da dieses Verhalten doch datenschutzrechtlich sehr bedenklich sei.

Umgang mit Konkurrenten bei eBay - das virtuelle Hausrecht  [top]

Wer im Internet ein Angebot bereit stellt, lädt zunächst einmal alle Welt ein, sich dieses Angebot anzusehen. Grundsätzlich muss ein Internetshop-Betreiber auch Wettbewerbern gestattet, seinen Internetauftritt wie ein normaler Kunde zu besuchen und das dor-tige Warenangebot zu sichten. Ein Onlineshopbesitzer, der sein Lokal dem Zugang durch Dritte öffnet, darf diesen Zugang nämlich nicht willkürlich diesen Dritten wieder entziehen. Wenn der Kon-kurrent jedoch die Abrufbarkeit oder Usability des Internetange-bots stört, beispielsweise durch unverhältnismäßige Testmaßnah-men, kann dem Konkurrenten der Zutritt durch eine technische "Aussperrung" unmöglich gemacht werden.




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