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eBay-Leitfaden / Leitfaden für Verkäufer
Tricks für die optimale Präsentation – so geht Ihr Angebot nicht in der Masse unterAllgemeines [top]Letztlich steht und fällt der erfolgreiche Verkauf Ihres Produkts mit der Qualität Ihrer Beschreibung. Entsprechend sollten Sie in diese auch viel Sorgfalt stecken. Entscheidend ist dabei weniger ein pompöses Layout als die Gründlichkeit der Beschreibung. Darüber hinaus kann eine ausführliche Artikelbeschreibung, in der alle Vorzüge, aber auch eventuelle Fehler des Produkts erwähnt werden, späteren Ärger ersparen helfen, wenn Ihr Kunde mit Ihrem Produkt aus irgendwelchen Gründen nicht zufrieden sein sollte.Eigene Bilder einbinden [top]Wir betonten es schon: Nur in Ausnahmefällen werden Sie ein Produkt gut verkaufen können, wenn es nicht in einem oder in mehreren Bildern dokumentiert ist, und die meisten potenziellen Käufer schauen auch zunächst aufs Bild und lesen sich dann erst - sofern sie noch interessiert sind - die Beschreibung durch.Entsprechend Mühe sollten Sie also auch auf die Abbildung verwenden. Auch wenn die Versuchung groß ist, bei Massenartikeln wie Handys schnell mal das Bild von der Herstellerseite "auszuleihen": Verwenden Sie stets Originalfotos. Denn das Herstellerbild zeigt zwar, wie ein Handy dieses Typs aussieht, dokumentiert aber nicht die Unversehrheit und Makellosigkeit Ihres Handys - oder auch eventuelle Kratzer. Mit dem HTML-Befehl <img src="http://www.ihre-homepage.de/ihrbild.gif"> binden Sie dann das Bild in Ihre Beschreibung ein. Denken Sie dabei daran, einen Haken vor die eBay-Option "Diese Beschreibung enthält bereits eine Bild-URL für meinen Artikel" zu setzen. Eminent wichtig: ein guter Auktionstitel [top]Gerade mal 45 Zeichen lässt eBay Platz für Ihre Überschrift, den Auktionstitel. Umso wichtiger ist, dass Sie diesen sorgfältig formulieren. Da Ihre Auktion hauptsächlich über diese Titelzeile gesucht, gesehen und gefunden wird, steht und fällt letztlich der ganze Erfolg der Auktion mit ihr. Hier sollten Sie also schon möglichst viel Informationen hineinpacken, bei technischen Geräten gehört hier die genaue Produktbeschreibung rein. Also nicht einfach "Siemens Handy", sondern z.B. "Siemens Handy ME 45 schwarz". Aber auch "Schöner Regenschirm, blau-gelb gestreift, Holzgriff" wird sicher mehr Käufer animieren zu klicken als die karge Auskunft "Regenschirm".Tipps zur Beschreibung [top]Wenn Sie nicht gerade Scherzartikel verkaufen, sollten sowohl Layout Ihrer Beschreibung als auch Text einen seriösen, sachlichen und nüchternen Eindruck machen. Vermeiden Sie überlange Textblöcke, setzen Sie klare Absätze und prägnante Überschriften. Auch wenn man es viel sieht: Widerstehen Sie der Versuchung, blinkende animierte Gifs, Laufbänder oder putzige Grafiken, die dem Mauszeiger folgen, einzubinden. Andererseits sollte der Purismus auch nicht so weit gehen, einfach nur unformatierten Text über oder unter ein Bild zu pappen. Am besten, Sie erstellen sich mit einem HTML-Editor ein Template, also eine Vorlage, die Sie für alle Ihre Auktionen verwenden. Dieses kopieren Sie dann jeweils mit Strg+V in das eBay-Beschreibungsformularfeld. Aber auch mit dem eingebauten Online-Editor bei eBay lassen sich schon ansprechende Resultate erzielen. Ein einprägsames, klares Layout, das Sie immer wieder verwenden, schafft auch einen Wiedererkennungswert und so Vertrauen in Ihre Auktionen.Klare Hinweise zu Versand- und Zahlungsmodalitäten geben [top]Neben der eigentlichen Beschreibung des Artikels sollten Sie unbedingt auch klare und präzise Angaben zu Versandkosten und Zahlungsmöglichkeiten machen - zum einen, indem Sie die entsprechenden Felder bei eBay genauestens ausfüllen, zum anderen in der Artikelbeschreibung selbst. Haben Sie vor, häufiger bei eBay zu verkaufen, sollten Sie den Status "Geprüftes Mitglied" beantragen. Ein Anmeldeformular finden Sie hier.Hier ist insbesondere zu beachten, dass eBay seit Juni 2006 Verkäufern die Möglichkeit bietet, den Hinweis auf die enthaltene Umsatzsteuer direkt unter dem Preis zu platzieren. Diese Option sollte in jedem Fall genutzt werden, da die Gerichte - auch bei eBay-Verkäufen - Preisangaben ohne den Hinweis auf die enthaltene Umsatzsteuer, z.B. durch den Zusatz "inkl. MwSt.", in unmittelbarer Nähe des Preises als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und damit als Wettbewerbsverstoß werten. Ein Wettbewerbsverstoß ist nach Entscheidung des LG Hamburg aus April 2007 auch anzunehmen, wenn bei "Sofort-Kaufen"-Angeboten die Liefer- und Versandkosten nicht in unmittelbar Nähe zum Preis angeben werden. |
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