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eBay-Leitfaden / Leitfaden für Käufer



Daran erkennen Sie unseriöse oder zweifelhafte Anbieter


Wenn möglich, Neupreis in Erfahrung bringen  [top]

Wie schon bereits eingangs erwähnt: Natürlich gibt es auch bei eBay schwarze Schafe, wobei die Palette von kleineren Schwindeleien bis zum schweren Betrug reicht. Durch die Presse ging etwa unlängst der Betrüger, welcher ganz dreist statt des vermeintlich erworbenen Notebooks ein Paket mit Ziegelsteinen an den Käufer schickte. Solche schlagzeilenträchtigen Fälle von offensichtlichem Betrug sind aber eher die Ausnahme – zum täglichen Ärgernis zählen eher die "kleinen" Ganoven, die mit allerlei Tricks ihren Preis hochtreiben wollen.

Nicht totzukriegen: Das Pushen (Shill Bidding)  [top]

Auf Verkäuferseite fast zum Volkssport geworden ist das so genannte Pushen, das Bieten mittels eines Zweitaccounts auf die eigenen Angebote, um die Preise in die Höhe zu treiben. Eher noch harmlos ist die weit verbreitete Variante, sich mit einem entsprechenden Gebot den gewünschten Mindestpreis zu sichern, auf die Gefahr hin, auf dem Angebot sitzen zu bleiben. Man könnte den Preis zwar schon beim Auktionsstart entsprechend hochsetzen, dies würde aber auch höhere eBay-Gebühren bedeuten. Auf betrügerisches Pushing, also Bieten zum reinen Zweck des Preishochtreibens, weisen folgende Indizien hin:
  • In der Gebotshistorie des Verkäufers tauchen immer wieder die gleichen Bieter auf, oft mit noch keiner oder nur wenigen Bewertungen
  • Die o.g. Accounts weisen im Verhältnis zum Verkäufer relativ wenig Bewertungen auf.
  • Sie sind überboten worden, der neue Höchstbietende zieht sein Gebot aber zurück. Das könnte ein Pusher gewesen sein, der beim Herantasten an Ihr Höchstgebot übers Ziel hinausgeschossen ist. In diesem Fall müssen Sie den Artikel nicht abnehmen.
  • Verkäufer stellt innerhalb kurzer Zeit nach Auktionsende den gleichen (-selben) Artikel erneut ein.
  • Misstrauen ist immer angesagt, wenn der Endpreis Ihrem Höchstgebot entspricht oder nur unwesentlich darunter liegt. Auch das kann ein Hinweis auf einen Pusher sein, kann aber natürlich auch Zufall sein.
Am erfolgreichsten setzen Sie sich gegen Pusher mit Sniping zur Wehr: also mit dem Abgeben Ihres Angebots erst in den letzten Minuten. Denn dann bleibt dem Pusher keine Zeit mehr, Ihrem Höchstgebot nachzuspüren. Ganz auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie den Bietagenten quasi außer Kraft setzen, indem Sie tatsächlich nur in kleinen Schritten höherbieten.

Zankapfel Versandkosten  [top]

Oft müssen auch die Versandkosten als versteckte Preistreiber herhalten. Die Freude über die Schnäppchen-CD für 1 EUR ist sicher schnell getrübt, wenn man erfährt, dass dafür 4 € Versandkosten fällig werden. Also nicht vergessen, die Versandkosten in den Endpreis einzukalkulieren und nachschauen, was der Versand denn nun kostet. Ist nichts angegeben bzw. nur "Versand zahlt Käufer", ruhig vorher den Verkäufer fragen. Ein seriöser Verkäufer wird darüber schnell Auskunft geben. Wenn man Gewicht und Abmessungen des Artikels kennt, lassen sich die tatsächlichen Portokosten mit den Online-Preistabellen von externer Link  Deutsche Post und externer Link  DHL schnell ermitteln. Liegen die geforderten Versandkosten deutlich darüber: Finger weg!

Irreführende Beschreibungen  [top]

Gerade bei dem schon erwähnten beliebten Schwindel "Verpackung statt Produkt" ist eBay zum Glück etwas strenger geworden: Beschreibungen, in denen beispielsweise endlos die Vorzüge einer Digitalkamera gepriesen werden, um dann in einem kargen Nebensatz am Schluss darauf hinzuweisen, dass es sich nur um die Verpackung dreht, werden Sie kaum mehr finden.

Dennoch gilt auch bei eBay natürlich wie bei jedem Prospekt- oder Online-Kauf: Lesen Sie sich die Beschreibung aufmerksam von Anfang bis Ende durch. Fehler und Einschränkungen, auf die der Verkäufer explizit hingewiesen hat, und sei es auch noch so klein, werden Sie kaum reklamieren können.

Dies hat das Landgericht Osnabrück im Jahr 2011 bestätigt und eine Klage auf Lieferung eines Apple iPhone 4 32 GB abgewiesen. Denn die Auktion betraf eben nicht das iphone, sondern nur den Produktkarton. Nach Ansicht des Gerichts war dies für den Kunden aufgrund der Produktbeschreibung in der Kategorie „Kartons & Schachteln > Sonstige“ auch ersichtlich, da ausdrücklich angegeben wurde, dass es sich um die Verpackung handelte und nicht um das Telefon oder Zubehör.

Generell misstrauisch sollten Sie bei endlos langen, aufgeblähten Beschreibungen sein, bei denen Sie kilometerweise scrollen müssen, um alles zu erfassen. Viel kann ein Produkt ja nicht taugen, was derart aufwändig schöngeredet werden muss. Und natürlich ist auch bei allen allzu marktschreierisch oder mit Superlativ-Anhäufungen angepriesenen Artikeln eine gewisse Zurückhaltung angebracht.

Alle negativen Bewertungen auf einen Schlag ansehen  [top]

Bevor Sie sich für ein Produkt und damit für einen Verkäufer entscheiden, sollten Sie natürlich auch sein Bewertungsprofil unter die Lupe nehmen. Klar, dass da neben all den "Gerne wieder!" und "Alles bestens!" besonders die negativen Bewertungen interessant sind: Was hatten andere auszusetzen und wie hat der Verkäufer reagiert. Leider lassen sich die Bewertungen bei eBay nicht entsprechend filtern, und wer will sich schon bei mehreren Tausend Bewertungen durch zig Bewertungsseiten durchklicken, um die 50 relevanten zu finden? Eine clevere Lösung ist der von der Website www.wortfilter.de angebotene externer Link  eBay-Bewertungsprüfer: Einfach den eBay-Namen des Verkäufers eingeben, und schon zeigt Ihnen das Online-Tool nur die neutralen und negativen Bewertungen an.

Woran erkenne ich einen vertrauenswürdigen Verkäufer?  [top]

eBay sagt, besonderes Vertrauen könne den "geprüften Mitgliedern" und den "Powersellern" entgegen gebracht werden, weil diese Mitglieder besondere Voraussetzungen erfüllen müssen, und diese Voraussetzungen für besondere Vertrauenswürdigkeit sprechen.

Ein "Geprüftes Mitglied" zeichnet sich beispielweise dadurch aus, dass seine Identität durch die Deutsche Post AG anhand der Ausweispapiere festgestellt und bestätigt wurde (PostIdent-Verfahren oder PostIdent Special-Verfahren für Unternehmen), oder indem eBay-Mitarbeiter im Rahmen von Live-Events, wie z.B. der eBay-University die Ausweispapiere mit den Angaben in den Mitgliedskonto vergleichen. Allerdings übernimmt eBay für die Richtigkeit der beim PostIdent-Verfahren geprüften Daten keine Gewährleistung.

Das "Powerseller"-Symbol kennzeichnet Verkäufer, die regelmäßig umfangreich bei eBay verkaufen. Sie müssen über ein Bewertungsprofil von mindestens 100 Bewertungen verschiedener Handelspartner verfügen, wobei mindestens 98 % positive Kommentare sind und in den letzten drei Monaten pro Monat durchschnittlich ein gewisses Mindesthandelsvolumen erzielt haben oder eine bestimmte Mindestanzahl von Artikeln verkauft haben (für "Platin" 150.000 Euro oder 5.000 verkaufte Artikel, für "Gold" 25.000 Euro oder 2.500 verkaufte Artikel, für "Silber" 10.000 Euro oder 1.000 verkaufte Artikel und für "Bronze" 3.000 Euro oder 300 verkaufte Artikel). Wenn man sich durch das Mindesthandelsvolumen qualifiziert, muss man zudem in den letzten drei Monaten durchschnittlich mindestens 4 Artikel verkauft haben. EBay überprüft die Einhaltung der Voraussetzungen monatlich. Allerdings sind auch in diesem Zusammenhang Manipulationen mit Hilfe eines größeren Freundeskreises bzw. von langer Hand vorbereitete Betrugsfälle bekannt geworden. D.h. die Erfüllung dieses Kriteriums mag als Indiz für einen vertrauenswürdigen Verkäufer herangezogen werden. Es sollten jedoch weitere, diese Annahme stützende Umstände hinzugenommen werden, um das Risiko einer Manipulation ausgesetzt zu sein, wirksam begegnen zu können.

Im Zweifel: Immer fragen!  [top]

Den Mund hat man bekanntlich zum Fragen, und das eBay-System sieht die "Fragen an den Verkäufer" ausdrücklich vor. Scheuen Sie sich also nicht, davon Gebrauch zu machen, und wenden Sie sich direkt an den Verkäufer, wenn Sie zum angepriesenen Artikel noch etwas wissen möchten. Seriöse Verkäufer werden sich stets bemühen, Ihre Fragen schnell und umfassend zu klären. Und bekommen Sie keine Antwort ... nun, dann ist das ja bekanntermaßen auch eine Antwort.




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