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eBay-Leitfaden / Leitfaden für Käufer



Sicher handeln - welche Möglichkeiten habe ich?


Allgemeines  [top]

Neben den Tipps, wie Sie unseriöse oder zweifelhafte Anbieter erkennen, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, auch bei der Kaufabwicklung möglichst sicher vorzugehen und so zu verhindern, dass am Ende Sie die berühmten Ziegelsteine statt des Notebooks und vom Verkäufer nur eine E-Mail-Adresse in den Händen halten, da die angegebene Anschrift falsch war.

Vollständige Kontaktdaten des Verkäufers  [top]

Zunächst ist wichtig, dass Sie den vollständigen Namen und die Anschrift des Vertragspartners in Erfahrung bringen. Den Namen und die Postanschrift Ihres Handelspartners finden Sie grundsätzlich in der Benachrichtigungs-E-Mail. Überprüfen Sie die angegeben Daten im Telefonbuch und rufen Sie den Verkäufer auf der im Telefonbuch angegeben Festnetznummer an. So können Sie herausfinden, ob sich unter der Nummer auch eine Person verbirgt, die über den Handel Bescheid weiß. Ein Telefongespräch verschafft auch einen ersten Eindruck von dem Verkäufer.

Nutzen des Treuhand-Services  [top]

Gerade bei wertvolleren Gegenständen ist es ratsam, einen Treuhandservice zu nutzen, wie ihn eBay mit der Firma iloxx anbietet: Die Kaufabwicklung erfolgt über einen Dritten, der den Empfang der Zahlung bestätigt und dem Verkäufer damit signalisiert, dass er nunmehr seine Ware auf den Weg bringen kann. Sobald die Ware beim Käufer eintrifft und dieser Mitteilung an den Treuhandservice gemacht hat, wird die Zahlung an den Verkäufer veranlasst und das Geschäft damit sicher abgeschlossen.

Sicherer Versand  [top]

Auch wenn Sie den Treuhand-Service verwenden, sollten Sie bei hochwertigen Artikeln auch den Transport versichern.
Wenn Sie von einem Unternehmer einen Artikel ersteigert haben, so trägt dieser das Risiko, dass die Ware auf dem Transportweg beschädigt wird und muss den Schaden dann ggf. ersetzen. Wenn Sie jedoch von einem Privatverkäufer kaufen, haftet dieser nur dafür, dass er den Artikel ordnungsgemäß absendet. Wenn die Ware dann auf dem Transportweg beschädigt wird, müssen Sie trotzdem den vollen Betrag zahlen.

Wie zahle ich am sichersten?  [top]

Bei der Zahlweise sind Sie zumeist an die Zahlmethoden gebunden, die der Verkäufer in seiner Auktion als akzeptabel angibt Am Ende jedes Auktionsangebotes gibt es ein Feld "Akzeptierte Zahlungsmethoden". Die Auktionsbeschreibung enthält zum Teil weitere Informationen. Aber auch hier können Sie sich per Mail auf eine andere Zahlungsart einigen. Zu Bedenken ist, dass der Verkäufer meist nur gegen Vorkasse liefert. Der Käufer trägt dann das Risiko, dass er keine oder nicht die bestellte Ware erhält, obwohl er bereits bezahlt hat. Daher sei noch einmal auf den Treuhandservice verwiesen. Hier ein Überblick über die verschiedenen Zahlmethoden:
  • Barzahlung: Wenn Sie bar zahlen, lassen Sie sich auf jeden Fall quittieren, dass der Verkäufer das Geld von Ihnen erhalten hat. Sonst können Sie später die Zahlung nicht beweisen. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass Sie bei Barzahlung keinen Schutz im Rahmen des eBay Käuferschutzes (besonderes Angebot von eBay) genießen.
  • Überweisung: Bei der Überweisung ist gut nachzuvollziehen, wer das Geld erhalten hat. Hier haben Sie den Namen und die Bankdaten des Verkäufers. In Betrugsfällen sind Konten jedoch gerade für eine Transaktion eröffnet und anschließend geschlossen worden. Wichtig - nach Tätigung der Überweisung können Sie diese nicht mehr stornieren.
  • Enzugsermächtigung: Die Einzugsermächtigung bietet gegenüber der Überweisung den Vorteil, dass Sie den abgebuchten Betrag innerhalb von sechs Wochen über Ihre Bank zurückbuchen lassen können.
  • Nachnahme: Bei der Bezahlung per Nachnahme bezahlen Sie bei der Übergabe an der Haustür oder in der Postfiliale, bevor sie jedoch die Ware überprüfen können. Die Kosten sind meist sehr hoch. Sie können zwar sichergehen, dass Sie ein Paket des Verkäufers erhalten haben, wissen jedoch nicht, was es enthält.
  • Verrechnungsscheck: Einen Verrechungsscheck lässt der Verkäufer auf seinem Konto gutschreiben. Im Unterschied zur Überweisung erhalten Sie hierbei jedoch nicht die Bankdaten des Verkäufers.
  • Kreditkarte: Kreditkartenunternehmen führen in der Regel Vereinbarungen in ihren Verträgen, die es dem Kreditkarteninhaber ermöglichen, widerrechtlich abgebuchte Beträge zu beanstanden. Im Betrugsfall sind Sie daher gegen den Schaden versichert. Erkundigen Sie sich nach den Kartenbedingungen Ihres Kreditinstituts und prüfen Sie, ob, wie hoch und unter welchen Voraussetzungen Sie versichert sind.
  • Geldtransferdienste: In letzter Zeit sind in der Presse Warnungen vor dem Abrechnungsdienst Western Union aufgetaucht. Der Kunde zahlt bei diesem Abrechnungsdienst online per Kreditkarte, der Verkäufer erhält daraufhin eine Zahlungsanweisung und kann bei einer Agentur (z. B. Postbank) das Bargeld abholen. So gelingt es den Betrügern immer wieder, anonym Zahlungen entgegen zu nehmen. Ware wird der geprellte Käufer in diesen Fällen wohl kaum noch bekommen. Deshalb sollte man dieser Bezahlart grundsätzlich aus dem Weg gehen.

Quittungen ausstellen lassen  [top]

In den Fällen, in denen Barzahlung bei Abholung vereinbart worden ist , sollten sich Barzahler bei der Abholung den Kauf unbedingt quittieren lassen, um die Zahlung später notfalls auch beweisen zu können.

Habe ich als Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Internet-Auktionen gewerblicher Anbieter?  [top]

In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) für ein Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Internetauktionen, die von gewerblichen Anbietern durchgeführt werden, ausgesprochen. Folglich steht dem Verbraucher das Widerrufsrecht wie bei Bestellungen per Telefon nach Fernabsatzrecht zu.

Wenn Sie Verbraucher sind und von einem Unternehmer kaufen, haben Sie sogar den Vorteil, daß Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von einem Monat statt nur zwei Wochen zusteht. Dies hat das Kammergericht Berlin hat am 10. August 2006 entschieden. Begründung: Da bei einer eBay-Versteigerung die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher vor Vertragsschluss nicht in der erforderlichen Textform (= schriftlich, z. B. per E-Mail) mitgeteilt werde, verlängere sich die Widerrufsfrist auf einen Monat ab Zugang der Belehrung beim Verbraucher, z.B. innerhalb einer E-Mail des Verkäufers.




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