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eBay-Leitfaden / Leitfaden für Käufer



Allgemeine Tipps für Käufer


Allgemeines  [top]

Um es kurz zu sagen: Es gibt vermutlich nichts, was man bei eBay nicht kaufen könnte. Von der einzelnen Socke bis hin zum ausgemusterten Düsenjäger ist über den Online-Marktplatz mit seinen rund 40 Millionen Nutzern schon praktisch alles ver- bzw. gekauft worden. Und auch wenn Betrugsfälle bei eBay in den Medien gerne reißerisch aufgebauscht werden, tummeln sich hier natürlich schwarze Schafe – wie überall, wo gehandelt wird, ob online oder im richtigen Leben.

Die Macher von eBay haben dabei schon einiges dafür getan, Missbrauch und Betrug in Grenzen zu halten. Neben dem ausgefeilten Sicherheitssystem, welches größtmögliche Anonymität bietet und nur Käufer und Verkäufer direkt in Kontakt treten lässt, ist dabei besonders das eBay-Bewertungssystem zu nennen, welches  – trotz seiner Schwächen und Grenzen – zu einer gewissen Selbstregulierung des Marktes führt. Betrügerische Verkäufer, aber auch die so genannten Spaßbieter werden dadurch früher oder später ausgesiebt.

Doch auch wenn das eBay-System im Grunde bestechend einfach und wohl deshalb auch so erfolgreich ist, birgt es doch einige Tücken und Fallstricke. Es muss nicht immer gleich Betrug sein – meistens sind profanere Gründe dafür verantwortlich wenn die Einkaufslust zum Frust wird: Missverständnisse zwischen Käufer und Verkäufer, unklare Beschreibungen, übersehene Mängel an der Ware oder überzogene Versandkosten.

Dieser Leitfaden gibt Ihnen in wenigen Schritten die wichtigsten Ratschläge, Tipps und Tricks, wie Sie bei eBay erfolgreich und mit Spaß einkaufen und die wahren Schnäppchen finden, wie Sie Fallstricke umgehen und betrügerische Angebote erkennen.

Digitalkamera für 1 Euro? So finden Sie die wahren Schätze!  [top]

Eine hochwertige Digitalkamera  für 1 EUR ergattern? Auch wenn es die eBay-Werbung suggerieren will: Eine solche Hoffnung sollten Sie sich recht schnell abschminken. Da kann es schon mal passieren, dass erst dem Kleingedruckten zu entnehmen ist, dass es sich nicht um die Kamera selbst, sondern nur um ihre Verpackung handelt. In der Tat gibt es bei eBay auch einen regen Handel mit Originalverpackungen. Kurioserweise hat eBay diese eine Nachfrage selbst angekurbelt, da original verpackte Konsumgüter zumeist einen Aufpreis erzielen, der höher ist als der Preis für die Verpackung.

Und selbst wenn Sie beispielsweise ein Auto für 1 EUR erstanden haben, weil der Verkäufer versehentlich die 1-Euro-Sofortkauf-Option aktiviert hat, wird der Kaufvertrag in den meisten Fällen wohl nicht zustande kommen  – zu offensichtlich ist hier der Irrtum. Dennoch lohnt sich eine Suche nach kürzlich veröffentlichten Sofortkauf-Angeboten, da viele Verkäufer aus reiner Unkenntnis des zu erzielenden Marktpreises den Sofortkaufpreis viel zu niedrig ansetzen. Und wenn Sie die nachfolgenden Tipps beachten, kann Ihnen auch beim Bieten das eine oder andere wirklich lohnende Schnäppchen gelingen.

Die wahren Schätze liegen auch bei eBay zumeist im Verborgenen. Was der einfachen Regel von Angebot und Nachfrage folgt: Je weniger potenzielle Käufer sich für ein Angebot interessieren oder es überhaupt wahrnehmen, desto höher ist natürlich Ihre Chance, diesen Artikel zu einem günstigen Gebot oder gar zum Startpreis zu ergattern. Es gilt also die Mauerblümchen unter den Angeboten zu finden.

So entgeht Ihnen nichts: Volltextsuche über das ganze Angebot  [top]

Mit der Kategorienzuordnung bei eBay ist es ja so eine Sache: Nehmen wir etwa an, Sie suchen einen neuen Schreibtisch. In der schnell gefundenen, vermeintlich richtigen Rubrik "Möbel & Wohnen > Tische" tummeln sich auch eine ganze Menge Angebote. Was Sie nicht ahnen: In einer ganz anderen Rubrik, nämlich unter "Business & Industrie > Büromöbel", finden sich fast ebenso viele Schreibtische – und oft deutlich günstiger, da sie oft aus Büroauflösungen oder Insolvenzen stammen.

Und wer weiß: Vielleicht wartet Ihr Traumschreibtisch ja auch ganz unbeachtet in der Rubrik "Kunst & Antiquitäten > Mobiliar und Interieur"! Schränken Sie also gerade bei raren Artikeln die Anzahl der möglichen Treffer nicht unnötig ein und suchen Sie in allen Kategorien – wenn Sie die Option "In Titel und Beschreibung suchen" aktivieren, erhöhen Sie die Trefferzahl noch zusätzlich. Probieren Sie dabei ruhig verschiedene Kombinationen von Suchbegriffen aus, schließlich haben Sie es ja nicht eilig. Und nicht zuletzt entgehen Ihnen auf diese Weise auch interessante Angebote, die vom Verkäufer versehentlich in die falsche Rubrik eingestellt wurden – was häufiger vorkommt als Sie denken!

Ganz schön clever: Nach Tippfehlern fahnden  [top]

Des Verkäufers Frust ist des Käufers Lust: Vertipper bei den Angeboten. Denn ein falscher oder vergessener Buchstabe sorgt dafür, dass der Artikel zwar noch in der passenden Kategorie auftaucht, aber nicht in der eingrenzenden Stichwortsuche. Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie wollen für Ihr Wohnzimmer ein passendes Sideboard erwerben. Geben Sie "Sideboard" ein, erhalten Sie eBay-weit vielleicht ca. 400 Ergebnisse. Bei der Eingabe von "Sidebord" hingegen erhalten Sie immer noch über ein Dutzend Treffer – und dabei, wen wundert's, viele Angebote, die noch auf dem Startpreis stehen oder die noch wenige Gebote erhalten haben.

Das gilt natürlich auch bei kleineren Artikeln: So lässt sich schon mal locker – wenn man ihn denn unbedingt haben will ;-)  – Dieter Bohlens Klatschbestseller "Hinter den Kulissen", sonst für 10 bis 15 EUR gehandelt, für 1 EUR abstauben, wenn man zielgruppengerecht nach "Hinter den Kullissen" sucht. Ein L zu viel spart hier also immerhin schon 9 bis 14 EUR. Tipp: Geben Sie Ihr Suchwort einfach mal unabhängig von der richtigen Schreibweise so ein, wie Sie es aussprechen würden!

Selbstabholer sparen nicht nur Versandkosten  [top]

Gerade sperrige, aber auch zerbrechliche Waren werden oft nur an Selbstabholer abgegeben: Sei es, dass dem Verkäufer der Postversand zu risikoreich oder auch einfach nur zu aufwändig ist. Es ist klar, dass der Verkäufer den Kreis der potenziellen Abnehmer so erheblich einschränkt, und bei wenig Interessenten bleibt eben meistens auch der erzielte Preis niedrig. Wenn Sie also die Suche auf Ihre Region einschränken und zusätzlich zum Suchbegriff "nur Selbstabholer" oder "kein Versand" eingeben (Option "In Titel und Beschreibung suchen" aktivieren!), sind Sie bereits auf einem guten Weg zu manch überraschendem Schnäppchen.

Aber auch wenn das Selbstabholen nur alternativ angeboten wird, lohnt sich der Weg oft. Nicht nur dass Aufwand und Spritkosten oft unter den Versandkosten liegen, durch das bewährte Prinzip "cash gegen Ware" sind Sie so auch gegen Enttäuschungen gefeit. Und so ganz nebenbei kommt man auf diesem Wege auch noch oft mit netten Menschen ins Gespräch.

Die persönliche Abholung der Ware ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn der Verkäufer die Ware eigentlich versenden wollte. Denn nach einer Entscheidung des AG Koblenz aus 2006 kann der Verkäufer die Selbstabholung nur dann verweigern, wenn diese ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Liegt kein ausdrücklicher Ausschluss vor, kann der Käufer die Ware abholen und auf diesem Wege die Versandkosten sparen.

Exotische Artikel bevorzugen!  [top]

Natürlich finden Sie auch die so genannten Schnelldreher, also Artikel, die im Regal kaum Staub ansetzen, zuhauf bei eBay: Doch heiß begehrte und nachgefragte Trendware wie Digitalkameras oder MP3-Player finden eben auch die meisten Interessenten, so dass der Auktionspreis oft nur wenig unter den sowieso schon knapp kalkulierten Preisen der Elektronikdiscounter liegt. Gleiches gilt für das neue Harry-Potter-Buch oder für die neue CD von David Bowie. Schnäppchen können Sie bei eBay eher bei Artikeln machen, die nur einen sehr kleinen Kreis von Interessenten ansprechen. Das kann zum Beispiel das Ersatzakku für Ihr Exoten-Notebook sein, aber auch wenn Sie eine Sammelleidenschaft haben, die nicht sehr verbreitet ist, sich zum Beispiel auf Eierbecher spezialisiert haben, werden Sie bei eBay bestimmt zu günstigen Preisen fündig.

Bevorzugt von privat und von Newbies kaufen!  [top]

Hat ein Verkäufer schon Hunderte oder gar Tausende von positiven Bewertungen gesammelt, so ist das natürlich ein gutes Zeichen. Es ist allerdings auch ein Hinweis darauf, dass es sich um einen Verkaufsprofi handelt, der sich auf sein Handwerk versteht und garantiert alle Tricks ausreizt, um auf seine Artikel möglichst hohe Gebote zu bekommen. Also: kaum eine Chance auf ein Schnäppchen.

Einen besseren Schnitt machen Sie meistens bei Privatverkäufern, wobei die Chance auf ein Schnäppchen besonders groß ist, wenn es sich um einen "Newbie" mit noch keiner oder nur wenigen Bewertungen handelt. Denn zum einen dürfen Sie hier mit Anfängerfehlern in Anpreisung und Preisgestaltung rechnen, zum anderen schrecken die "unbeschriebenen Blätter" viele andere Bieter ab. Was Ihre Chancen auf einen guten Abschluss natürlich wachsen lässt.

Geheimtipp für Schnäppchenjäger: Frühe Sofort-Kaufen-Angebote  [top]

Im Gegensatz zu Auktionen lassen sich bei Sofort-Kaufen-Angebote die besten Schnäppchen nicht am Ende, sondern am Anfang der Laufzeit des Angebots machen: Dann nämlich, wenn das Angebot erst wenige – im Idealfall nur Sie – gesehen haben. Denn es gibt mehr Verkäufer als Sie denken, die aus Unkenntnis der Marktsituation oder aus purer Schusseligkeit einen viel zu niedrigen Sofort-Kaufen-Preis ansetzen. Und so finden Sie die Schnäppchen:
  • Gehen Sie in die Kategorie, die Sie interessiert.
  • Wählen Sie die Registerkarte "Nur Sofort-Kaufen".
  • Schränken Sie die Suche ein auf "heute eingestellt".


Lesen Sie sich aber die Artikelbeschreibung genau durch! Den gerade im niedrigpreisigen Sofort-Kaufen-Bereich tummeln sich leider auch die meisten Nepper, Schlepper und Bauernfänger.

So bieten Sie optimal - eBays Bietsystem ausreizen  [top]

Zum philosophischen Wesen der Versteigerung gehört, dass der Gewinner gleichzeitig auch immer der Verlierer ist – schließlich war nur er und kein anderer am Ende der Auktion bereit, so viel Geld für den angebotenen Artikel zu bezahlen. Zur Freude über den ersteigerten Artikel gesellt sich also stets die Befürchtung, doch zu viel Geld ausgegeben zu haben. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wie Sie taktisch am geschicktesten bieten, so dass am Schluss die Gewissheit steht: Günstiger hätte ich den Artikel einfach nicht bekommen können.

Wenn möglich, Neupreis in Erfahrung bringen  [top]

Sofern es sich um Massenware handelt, sollten Sie vor Abgabe des ersten Gebotes stets zum Vergleich den Neupreis in Erfahrung bringen – besonders bequem geht das natürlich mit dem integrierten Produkt-Preisvergleich bei unserem Programm Preispiraten. Bei Büchern ist die Sache wegen des deutschen Buchfestpreises eh klar, und bei CDs oder DVDs lohnt sich ein Blick bei amazon.de. So manche CD, die man für 8 EUR scheinbar günstig gebraucht ersteigert hat, findet sich dort als Sonderangebot für 6,99 EUR wieder. Aber auch im Multimedia-Bereich kann das vermeintliche eBay-Schnäppchen die teurere Alternative sein, etwa wenn es sich um ein Auslaufmodell handelt, welches zeitgleich auch von den großen Handelsketten zum Spottpreis abgegeben wird. Bei unseren Stichproben lagen die Sofortkaufpreise bei eBay fast immer um 10 bis 20 EUR über den günstigsten Angeboten von Media Markt, Saturn und Co., manchmal auch gleichauf, selten aber darunter.

Maximalgebot festlegen und einhalten  [top]

Der Tipp hört sich im ersten Moment vielleicht ein wenig profan an: Bieten Sie nie mehr, als Sie eigentlich wollten! Doch gerade wenn Sie bei einem Artikel schon eine Woche lang mitgeboten haben, kann es leicht passieren, dass Sie der sportliche Ehrgeiz packt und dass Sie den Artikel dann buchstäblich um jeden Preis haben wollen. Und auch in den heißen Schlachten kurz vor Ablauf einer Aktion passiert es schnell, dass man im Jagdfieber alle Vorsätze über Bord wirft und auf sein vorher festgelegtes Höchstgebot ein ums andere Mal einen drauflegt. Überlegen Sie sich also vorher, was Ihnen der Artikel höchstens wert ist, und, ganz wichtig: Halten Sie sich dann auch unter allen Umständen daran! Auch wenn Ihnen der begehrte Artikel so durch die Lappen geht – vermutlich dauert es keine Woche, bis ein vergleichbares Angebot neu eingestellt ist.

Krumme Zahlen – Besonderheiten des eBay-Bietagenten nutzen  [top]

Der eBay-Bietagent sorgt dafür, dass Sie nie mehr bieten als Sie eigentlich müssen. Der Bietagent lässt sich nicht abschalten und bietet automatisch für Sie mit, bis Ihr Höchstgebot erreicht ist. Bieten Sie beispielsweise mit 20 EUR auf eine Lampe, die bei 9 EUR steht, springt der Preis zunächst nur auf 9,50 EUR und Sie sind Höchstbietender. Will Sie dann später jemand überbieten und gibt 12 EUR ein, haben Sie immer noch den Zuschlag – jetzt allerdings für 12,50 EUR. Und so weiter, bis jemand mindestens 20,50 € bietet und damit über Ihrem Höchstgebot liegt. Der Bietagent geht dabei in folgenden Erhöhungsschritten vor:
  • Ab 1 € – 50 Cent
  • Ab 50 € – 1 €
  • Ab 500 € – 5 €
  • Ab 1.000 € – 10 €
  • Ab 5.000 € – 50 €
Es liegt in der Systematik des Bietagenten, dass Sie Ihre Chancen erhöhen, wenn Sie mit krummen Zahlen bieten. Um bei unserem Lampenbeispiel zu bleiben: Nehmen wir an, derjenige, der die Auktion mit 9 EUR gerade führt, hat als Höchstgebot 20 EUR eingegeben. Geben Sie nun auch 20 EUR ein, so führt der andere als Erstbieter weiterhin, und Sie müssen mindestens 20,50 EUR investieren, um ihn zu übertrumpfen.Geben Sie hingegen 20,01 EUR ein, so haben Sie direkt – wenn auch knapp – die Führung. Die Meinungen darüber, welche krummen Beträge die richtigen sind, gehen auseinander: Manche sagen, 2 oder 3 Cent über der nächsten runden Summe, um diejenigen zu überbieten, die 1 Cent über die Summe bieten, andere nehmen ganz wirre Beträge wie 21,74 €. Fest steht, dass Sie mit krummen Beträgen besser fahren.

Handeln Sie einen guten Preis aus  [top]

Mit Einführung der neuen eBay-AGB zum 1. Januar 2007 gibt es bei "Sofort-Kaufen"-Angeboten die neue Funktion "Preis vorschlagen". Wenn der Verkäufer diese Funktion aktiviert hat, können Sie das Angebot machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Verkäufer kann wiederum den Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder auch einen Gegenvorschlag unterbreiten. Die Preisvorschläge sind verbindlich. Käufer und Verkäufer können bis zu drei Gegenvorschläge senden, um den Preis zu verhandeln. Ein Preisvorschlag kann binnen 48 Stunden angenommen werden. Danach verliert er seine Gültigkeit.

Nicht gleich alles geben, taktisch bieten!  [top]

Wie beim Pokern zeigt man auch beim Bieten bei eBay nicht gleich alles, was man hat. Gerade bei Artikeln mit längerer Laufzeit sollten Sie diese Zeit auch ausnutzen. Haben Sie beispielsweise ein Notebook ab 500 € entdeckt, dessen Marktwert Sie auf 900 € schätzen und für das Sie Ihre absolute Bietgrenze bei 806 € festgesetzt haben, sollten Sie zunächst nur 600 € eingeben und schauen, was passiert. Lassen Sie sich ruhig Zeit und wiegen Sie Ihre Konkurrenten in Sicherheit! Schließlich werden Sie ja per E-Mail benachrichtigt, wenn jemand Sie überbietet. In dem Fall können Sie dann ohne Hast vielleicht 2 Tage später 750 € eingeben. Der Effekt ist vor allem psychologischer Natur: Ihr Mitkonkurrent wird Sie eher "in einem Rutsch" am Anfang überbieten, als wenn er immer wieder zu dem Artikel zurückkehren muss. Eine geschickte Mischung aus Ausnutzung des Bietagenten und eigenen zeitversetzten Bietintervallen schafft eine zermürbende Wirkung, die den anderen, wenn Sie Glück haben, schon frühzeitig aufgeben lässt.

Der Klassiker: Bieten in letzter Sekunde  [top]

Eine fast schon klassische Strategie, die oft als Sujet für Cartoons und Witze über eBay herhalten muss, ist das "snipen" (engl. "aus dem Hinterhalt schießen"), das Abgeben eines Gebots in praktisch letzter Sekunde. So haben Mitkonkurrenten schlichtweg keine Zeit mehr, zu reagieren, und der Artikel gehört Ihnen. Da Sie aber meistens nicht der einzige "Sniper" sind, kommt es hier sehr stark auf Taktik und das richtige Zeitgefühl an. Mit folgenden Tricks werden Sie aber schnell zum Top-Sniper:
  • Eine sekundengenaue Uhr ist für Sniper selbstverständlich. Benutzen Sie eine Funkuhr oder gleichen Sie Ihre Computeruhr mit einem Atomuhr-Zeitserver ab (geschieht bei Windows XP automatisch). 
  • Loggen Sie sich rechtzeitig ein, am besten mindestens 5 Minuten vor dem Ende der Auktion. Denn gerade in der Eile hat man sich schnell vertippt, und die Auktion ist gelaufen.
  • Arbeiten Sie mit mehreren Browserfenstern. In dem einen Fenster haben Sie die Artikelansicht mit dem aktuellen Gebot und der Restzeitanzeige, welches Sie mit F5 immer wieder aktualisieren. In einem zweiten Fenster haben Sie Ihr Gebot bereits abgegeben, Ihr Passwort erneut eingegeben und brauchen tatsächlich nur noch auf "Senden" zu klicken, um den Überraschungshammer in buchstäblich letzter Sekunde zu platzieren.


Übrigens: Natürlich gibt es auch Programme, die Ihnen das "Snipen" abnehmen. Mit dem Freeware-Tool externer Link Biet-O-Matic beispielsweise können Sie auch bei mehreren Auktionen parallel in letzter Sekunde zuschlagen. Aber, wenn Sie den eBay-Einkauf nicht gerade professionell betreiben: Warum sollten Sie sich den größten Spaß bei der ganzen Sache von einem Programm abnehmen lassen?

Nach den eBay-Nutzungsbedingungen ist die Verwendung von Sniper-Software nicht gestattet. In der Rechtsprechung wird die Frage der Zulässigkeit der Sniper-Software allerdings unterschiedlich gehandhabt. Nach dem Landgericht Hamburg darf die Sniper-Software nicht verwendet werden, das Landgericht Berlin dagegen hielt sie für zulässig. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Was tun, wenn ich versehentlich ein falsches Gebot eingegeben habe?  [top]

Grundsätzlich sind Gebote bindend. In Ausnahmefällen kann aber ein Gebot zurückgenommen werden. Wenn Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben, z.B. 1.000,00 EUR statt 10,00 EUR, können Sie Ihr Gebot zurücknehmen. In diesem Fall geben Sie bitte unverzüglich nach der Rücknahme ein neues Gebot mit dem korrekten Gebotsbetrag ab.

Nach den eBay-Regeln kann ein Gebot bis zu zwölf Stunden vor Ende der Auktion zurückgenommen werden. Haben Sie innerhalb der letzten zwölf Stunden vor Ende der Auktion Ihr Gebot angegeben, so kann das Gebot nur noch innerhalb einer Stunde zurückgezogen werden. Die Rücknahme erfolgt (derzeit) unter externer Link http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html .

Daneben gelten grundsätzlich die Irrtumsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Daher können Sie immer vom Kaufvertrag loskommen, wenn Sie sich tatsächlich geirrt haben. Wenn Sie also tatsächlich versehentlich 1.000,00 EUR statt 10,00 EUR eingegeben haben, und dies erst nach Auktionsende bemerken, können Sie den Kaufvertrag anfechten. Hingegen können Sie nicht anfechten, wenn Sie 500 EUR für ein Notebook geboten habe, aber später bemerken, dass es nur 300 EUR wert ist. Dieser Irrtum ist nicht von den Irrtumsregeln gedeckt. Das Problem besteht zumeist darin, dass Sie den Irrtum auch beweisen müssen.

Was ist, wenn jemand unter meinem Nutzernamen ein Gebot abgegeben hat?  [top]

Wenn ein Dritter sich unter Ihrem Namen eingeloggt und ein Gebot abgegeben hat, sind Sie nicht verpflichtet, zu zahlen. Diesbezüglich treffen Sie auch keine komplizierten Beweisregeln. Im Zivilrecht gilt grundsätzlich, dass jede Partei die für sie günstigen Umstände beweisen muss. Der Verkäufer muss also den für sich günstigen Umstand beweisen, dass das Gebot auch von dem Käufer abgegeben wurde. An dieser Grundregel des Beweisrechts ändert auch nichts, dass der Account passwortgeschützt ist. So hat das OLG Hamm Ende 2006 nochmals entschieden, dass aufgrund fehlender Sicherheitsstandards im Internet der Verkäufer nicht darauf vertrauen könne, dass tatsächlich das durch den Mitgliedsnamen ausgewiesene eBay-Mitglied das Kaufangebot abgegeben habe. Bereits im Jahr 2003 hatte das Landgericht Bonn mit dieser Argumentation entschieden, dass ein Vater nicht für seinen 11-jährigen Sohn haftet, der unter dem Account des Vaters eine Sofort-Kauf-Option ausgelöst hatte. Der Vater war nicht verpflichtet zu zahlen und musste auch nicht beweisen, dass er das Gebot nicht abgegeben hat.

Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsauslegung mit einer Entscheidung im Jahr 2011 bestätigt. Danach verpflichten Erklärungen, die unter dem Namen eines anderen abgegeben worden sind, den Namensträger (= Account-Inhaber) grundsätzlich nur, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgen oder vom Namensträger nachträglich genehmigt worden sind. Wie der Bundesgerichtshof ausführt, hat etwa eine unsorgfältige Verwahrung der LogIn- Daten für den Account noch nicht zur Folge, dass der Inhaber des Accounts sich die von einem Dritten unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegebenen Erklärungen zurechnen lassen muss.

Auf diese Entscheidungen kann sich jedoch nicht jeder Käufer berufen. Denn das eBay-Mitglied, unter dessen Mitgliednamen der Kauf getätigt wurde, wird selbst Vertragspartner, wenn der Account nachweislich Dritten zur Verfügung gestellt wurde – der Account also mit Wissen und Einverständnis des eBay-Mitglieds durch einen Dritten genutzt wird. Denn der Meistbietende will ja in vielen Fällen gerade mit diesem eBay-Mitglied, dessen Bewertungen er sich ansehen konnte, ins Geschäft kommen. Dass sich jemand anderes hinter dem eBay-Mitgliedsnamen verbirgt, ist für ihn nicht zu erkennen.

eBay ist in einem solchen Fall berechtigt, den Account zu kündigen, weil die Benutzung des Accounts durch Dritte mit Wissen des Accountinhabers gegen die eBay-AGB verstößt.

Das OLG Köln hat kürzlich ebenfalls entschieden, daß der Verkäufer im Zweifelsfall beweisen muß, daß der Kaufvertrag mit dem e-Bay-Mitglied zustande gekommen ist, dessen Account benutzt wurde. In dem entschiedenen Fall war über einen eBay-Account ohne Wissen der Inhaberin des Accounts das Höchstgebot für einen Luxus-PKW im Wert von über 70.000 EUR abgegeben worden. Zwar erkannte das Gericht an, dass ein Dritter, soweit er über einen fremden Account bei eBay agiert, dies in fremdem Namen macht, jedoch sei der Verkäufer in seiner Annahme der Käuferidentität aufgrund der Authentifizierung über Benutzername und Kennwort nicht schutzwürdig, weil keine Vermutung dafür bestehe, daß tatsächlich der Account-Inhaber das Gebot abgegeben habe. Der Verkäufer habe deswegen das Beweisrisiko zu tragen.

Ähnlich urteilte auch das Landgericht Bonn im März 2012. Es ging von einem wirksamen Kaufvertrag zwischen dem Lebensgefährten der Account-Inhaberin und dem Verkäufer eines Motorrades aus. Denn in diesem Fall sollte der Kaufpreis bei Übergabe in bar gezahlt werden. Das Gericht folgerte aus dem Bargeschäft, dass die Person des Käufers für den Verkäufer nicht relevant sei, so dass es nicht darauf ankam, ob die Account-Inhaberin oder ihr Lebensgefährte das Gebot abgegeben hat. Der Verkäufer müsse sich daher an den Kaufvertrag halten.

Ein Motorrad war auch in einem vom Oberlandesgericht Bremen zu beurteilenden Fall im Streit. In diesem Fall nahm der Verkäufer den Inhaber des Accounts, über den das Höchstgebot von 34.000 EUR abgegeben worden war, auf Schadensersatz in Anspruch, weil der Accountinhaber den Kaufpreis nicht gezahlt habe, und der Verkäufer das Motorrad schließlich mit Verlust verkaufen mußte. Der verklagte Accountinhaber berief sich darauf, dass er das Angebot nicht abgegeben habe. Es müsse von einem bestimmten anderen Nutzer „gehackt“ worden sein. Das Gericht war der Ansicht, dass der Verkäufer beweisen müsse, dass tatsächlich der Accountinhaber das Gebot abgegeben habe. Eine Vermutung dafür bestehe nicht. Denn der Missbrauch eines eBay- Accounts durch einen fremden Nutzer könne auch bei Verwendung eines Passwortes nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Hierfür reiche der geltende Sicherheitsstandard im Internet gerade nicht aus.

Liegt ein Missbrauch Ihrer Identität vor, haben Sie die Wahl: Sie können den Vertrag annehmen oder Sie können die Genehmigung verweigern. Wenn Sie die Genehmigung verweigern, z.B. nichts tun, kommt kein Vertrag zustande. Der Verkäufer kann in diesem Fall den Identitätsdieb nach seiner Wahl auf Erfüllung oder Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Exkurs: Passwortklau und andere Manipulationen  [top]

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Identität durch einen Dritten benutzt wurde, sollten Sie die Beweise sichern (Name und Anschrift von Zeugen notieren, Gedächtnisprotokolle über den festgestellten Sachverhalt mit den Zeugen erstellen, verdächtige Auktionsverläufe speichern und ggf. sogar die Festplatte Ihres Computers kopieren) und sich in jedem Fall an eBay wenden. Denn eBay ist nach Mitteilung eines Missbrauchs verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sich kein Dritter mehr unter Ihrer Identität mit einem neuen Passwort registrieren kann.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten fremde Passwörter zu "klauen" und sich damit Zugang zu fremden Accounts zu verschaffen. Bei dem sogenannten "Phishing" werden gefälschte eBay-Webseiten ins Netz gestellt, auf denen die Nutzer arglos ihre Passwörter eingeben, die dann unmittelbar an die Hacker gelangen. Passwörter können auch durch das Einschleusen von speziellen Computerviren, bzw. sogenannten "Trojanern". Diese geben dem Täter die Möglichkeit, den Abruf von Internetseiten nachzuvollziehen oder Passwörter herauszufinden.

Häufig liegt der Grund für den Datenklau aber auch darin, dass Nutzer zu einfache, d.h. leicht zu knackende Passwörter verwenden. Durch die Wahl eines schwierigen Passworts (beispielsweise mit Sonderzeichen) und der regelmäßigen Änderung dieses Passwortes kann dem Identitätsmissbrauch vorgebeugt werden. Offenbaren Sie Ihr Passwort nicht gegenüber Dritten und überprüfen Sie Ihren eBay-Account regelmäßig auf Transaktionen, die nicht von Ihnen vorgenommen wurden. Dies ist bis zur flächendeckenden Nutzung der digitalen Signatur beim Abschluss von Verträgen über das Internet der einzige Schutz. Nutzen Sie ihn!

Inwieweit eBay für die Benutzung von User-Daten zur Eröffnung neuer Accounts (Identitätsdiebstahl) haftet, liegt derzeit dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor. Der Verhandlungstermin ist für April 2008 angesetzt. Bis eine Entscheidung ergeht, kön-nen jedoch noch mehrere Monate verstreichen.

Strafrechtliche Bewertung des "Passwortklaus"  [top]

Das Ausspähen von Daten und damit auch Passwörtern, die gegen einen unberechtigten Zugriff besonders gesichert sind, ist gemäß § 202 a StGB strafbar. Diese Norm ist die allgemeine Strafbestimmung gegen den elektronischen "Hausfriedensbruch". Eine Strafbarkeit wegen Betruges gemäß § 263 StGB kommt dagegen meist nicht in Betracht, solange es sich nur um sogenannte "Spaß-Bestellungen" handelt, die schnell als unecht entlarvt werden können. Dem Passwort-Hacker geht es augenscheinlich allein um die willkürliche Schädigung argloser eBay-Nutzer, ohne eigenen Vorteil daraus zu ziehen. Wenn aber jemand unter einem "geklauten" Account an einer Auktion teilnimmt, die ersteigerte Ware auf Rechnung übersandt wird und der Passwortdieb die Lieferung z.B. im Hausflur abfängt, dann liegt ein strafbarer Betrug sowie ein Sonderfall von Urkundenfälschung nach § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) vor. Ebenso könnte der Täter versuchen, eine andere Lieferadresse gegenüber dem Verkäufer anzugeben.

Weitere Straftatbestände  [top]

Wenn jemand gezielt Viren bei eBay "einpflanzt" oder Würmer einsetzt und hierdurch Daten gelöscht, überschrieben oder unterdrückt werden, dann ist eine Strafbarkeit im Sinne des § 303 a StGB (Datenveränderung) gegeben. Wird die Funktionstüchtigkeit der eBay-Datenverarbeitung durch diese Straftaten gefährdet, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe, § 303 b StGB (Computersabotage).

Untreue nach § 266 StGB kommt dagegen in der Regel nicht in Betracht. Denn es müsste eine Treuepflicht eines Mitglieds gegenüber einem anderen Mitglied durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft bestehen, was normalerweise nicht der Fall sein dürfte. Auch eine besondere Pflicht, die Vermögensinteressen eines anderen eBay-Mitglieds wahrzunehmen bzw. zu schützen, obliegt den einzelnen Mitgliedern untereinander nicht.




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