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eBay-Leitfaden / Allgemeines zu eBay
Das BewertungssystemAllgemeines zum Bewertungssystem [top]Im eBay-Bewertungssystem bewerten sich die beiden Vertragsparteien, also Käufer und Verkäufer, nach der Kaufabwicklung gegenseitig. Sie können zwischen einer positiven, einer neutralen und einer negativen Bewertung auswählen, und eine kurze Bemerkung dazu schreiben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die erhaltene Bewertung selbst noch einmal zu kommentieren.Doch Achtung: Wer diese Funktion nutzt, verliert möglicherweise einen Anspruch auf Löschung der Bewertung. So hat jedenfalls das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Fall entschieden, bei dem der Verkäufer Stand: 22.02.12 © maas_rechtsanwälte, Stefan Maas, 2012, All rights reserved. Seite 17 / 67 nach Rücksendung der Ware auf die Bewertung durch den Kunden „Finger weg!! Hat seine ware zurückerhalten, ich aber nie mein geld“ geantwortet hat mit „Fahrlässigkeit beschädigtes LCD bitte alles lesen auf unserer mich Seite Anfang“. Das Bewertungsprofil eines Mitgliedes ist für alle einsehbar und kann dazu genutzt werden, sich vorab einen Eindruck von einem möglichen Geschäftspartner zu machen, von dem man zu kaufen beabsichtigt. Schwierigkeiten ergeben sich, wenn ungerechtfertigte negative Bewertungen abgegeben werden. Was mache ich, wenn ich negativ bewertet worden bin? [top]Unzufriedene Käufer geben manchmal negative Bewertungen für den Verkäufer ab, ohne dass diesem bei dem Kauf oder der Abwicklung etwas vorzuwerfen wäre.Bei dem eBay-Bewertungssystem gibt es die Möglichkeit, seinerseits einen Kommentar zu einer erhalteten Bewertung abzugeben. Dennoch steht die negative Bewertung in der Bewertungsliste und wirkt sich deswegen negativ auf die angegebene Prozentzahl postiver Bewertungen aus. Seit kurzem ermöglicht eBay es dem Händler, den Käufer zu bitten, eine negative oder neutrale Bewertung zu überarbeiten. Voraussetzung ist, dass die Unstimmigkeit zuvor geklärt wurde und die betroffene Bewertung nicht länger als 30 Tage zurückliegt. EBay hat hierzu ein Verfahren eingerichtet, bei dem der Händler einen „Antrag auf Überarbeitung“ der Bewertung stellen kann. Pro 1.000 Bewertungspunkte (positiv + neutral + negativ), die der Händler in einem Kalenderjahr erhalten hat, können bis zu fünf Anträge auf Überarbeitung einer Bewertung gestellt werden. Wurde ein Antrag auf Überarbeitung gestellt, kann für diese Transaktion kein weiterer Antrag gestellt werden. Eine bereits überarbeitete Bewertung kann nicht erneut verändert werden. Neben bzw. alternativ zur Überabreitung besteht die – begrenzte - Möglichkeit, die Bewertung löschen zu lassen. eBay löscht Bewertungen nur in folgenden Fällen:
Ansonsten ist eine Löschung nur möglich, wenn sich beide Handelspartner einigen und gemeinsam die Löschung veranlassen. Hat sich ein Käufer verpflichtet, eine bei eBay eingestellte Bewertung eines Produktangebots des Verkäufers zu löschen, muss er alles tun, um die Bewertung zu löschen. Umsetzungsschwierigkeiten bei eBay sind dabei nicht dem Käufer anzulasten. Dieser erfüllt seine Verpflichtung vielmehr, indem er eBay durch - entsprechend nachdrückliche - E-Mails zur Löschung der von ihm abgegebenen Bewertung auffordert, wie das Oberlandesgericht Köln entschieden hat. |
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