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eBay-Leitfaden / Allgemeines zu eBay



Die Beweislastproblematik


Die Beweislastproblematik  [top]

Das nächste Problem stellt sich immer dann, wenn ein Anbieter beweisen muss, dass der Inhaber eines bestimmten eBay-Accounts etwas von ihm ersteigert hat, und nicht etwa dessen Bekannter, Freund oder einfach ein völlig unbekannter Dritter. Man könnte sich nun, wie es einige geprellte Verkäufer auch getan haben, auf den Standpunkt stellen, dass die eBay-Accountdaten zum Einfluss- und Gefahrenbereich des Accountinhabers gehören und dieser deshalb beweisen muss, dass das fragliche Angebot nicht von ihm persönlich abgegeben wurde.

Tatsächlich hat ein Gericht diese Auffassung bereits auf ihre Richtigkeit hin überprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich hier um eine Gefahr eines Eingriffs von unbekannten Dritten in die Online-Kommunikation von zwei Geschäftspartnern handle. Das Gericht sah es als naheliegend an, dem Anbieter als Initiator des Verkaufs das Beweisrisiko aufzuerlegen, weil dieser das Internet für seine Zwecke gewählt hat. Es liegt auf der Hand, dass es im Einzelfall für den Verkäufer nahezu unmöglich sein dürfte, diesen Beweis zu erbringen. Einer entsprechenden Klage droht daher aufgrund des Beweisrisikos stets die Abweisung.




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