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eBay-Leitfaden / Allgemeines zu eBay
Besonderheiten bei AuslandsgeschäftenAllgemeines zu Auslandgeschäften [top]Wenn Ihr Vertragspartner nicht in Deutschland lebt, sollten Sie einige Besonderheiten beachten, damit Sie später nicht auf unvorhergesehenen Kosten sitzen, obwohl der Kauf doch so günstig erschien. Es sollten verstärkte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, da bei Schwierigkeiten ein Vertragspartner in Taiwan in der Regel einfach weniger leicht zu erreichen ist als ein Verkäufer aus Hamburg.Zusätzliche Kosten [top]Zum einen fallen bei weiteren Transportwegen im Allgemeinen höhere Kosten an. In den Auktionstexten wird oft darauf hingewiesen. Es ist jedoch ratsam, sich vor der Abgabe des Gebots zu informieren, wie hoch diese genau sind. Möglicherweise lassen sich diese Mehrkosten auch teilen, sofern sie dem Käufer aufgebürdet werden sollen.Die Zahlungsbedingungen hat der Verkäufer meist im Auktionstext angegeben. Die Zahlung mit Kreditkarte ist bequem, wenn der Verkäufer dieses anbietet. Oft verlangt die Bank aber einen Aufschlag. Die Auslandsüberweisung kostet ebenfalls zusätzliche Bankgebühren. Zu denken ist an die neue EU-Überweisung, die kostengünstig innerhalb Europa den Zahlungsverkehr ermöglicht. Wenn der Verkäufer nicht aus einem EU-Land bzw. Euro-Land kommt, muss das Währungsrisiko bedacht werden. Umtauschmodalitäten wie Kosten, Kurs und Kursdatum sollen im Vorfeld abgesprochen werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Auch Zollgebühren könnten auf Sie zukommen: Artikel, die aus Ländern außerhalb der EU eingeführt werden, werden dem Zoll zur Abfertigung vorgelegt. Ausgenommen sind lediglich Briefe und Dokumente. Grundsätzlich keine Einfuhrabgaben werden erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 EUR nicht übersteigt. Von dieser Befreiung gibt es Ausnahmen, etwa für alkoholische Erzeugnisse, Parfüms und Tabakwaren. Weitere Informationen zu den Zolltarifen finden Sie auch im Internet (beispielsweise unter http://www.zoll.de/faq/postverkehr/index.html). Sprechen Sie diese Fragen vor dem Versand mit dem Verkäufer an und einigen Sie sich darüber, wer etwaige Gebühren übernehmen soll. Die Einfuhr aus Ländern außerhalb der EU unterliegt zudem der Einfuhrumsatzsteuer. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob die Einfuhr als Unternehmen oder privat erfolgt. Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen. Dadurch, dass sie bei der Einfuhr entsteht, wird sie im Gegensatz zur Umsatzsteuer von der Bundeszollverwaltung erhoben. Der Regelsteuersatz entspricht dem der Mehrwertsteuer. Er beträgt somit derzeit 19% des Zollwerts und ermäßigt sich bei bestimmten Waren (insbesondere Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen) auf 7 %. Hier gilt dieselbe Freigrenze wie bei den Zollbestimmungen: Postsendungen mit Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 EUR, sind grundsätzlich befreit. Innerhalb der EU gibt es seit 1993 keine Einfuhrumsatzsteuer mehr - bis auf eine Ausnahme: der private Kauf neuer Fahrzeuge. Im Rahmen der europäischen Harmonisierung des Handels innerhalb des Binnenmarktes ist ein eigenes Verfahren zur Erhebung von Umsatzsteuer eingeführt worden. Regelmäßig erheben die örtlichen Finanzämter diese Umsatzsteuern, wobei die Zuordnung über die neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt. Für den privaten Erwerbsvorgang wird die Umsatzbesteuerung in demjenigen Land vorgenommen, in dem der Käufer sitzt (Ausnahme: privater Autokauf, siehe oben). Sicherheit [top]Um möglichen Betrügereien vorzubeugen, ist ein Treuhandservice sehr zu empfehlen. Hierbei erfolgt die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über einen Dritten, der den Empfang der Zahlung bestätigt und dem Verkäufer damit signalisiert, dass er nun seine Ware auf den Weg bringen kann. Sobald die Ware beim Käufer eintrifft und dieser Mitteilung an den Treuhandservice gemacht hat, wird die Zahlung veranlasst und das Geschäft damit sicher abgeschlossen.eBay vermittelt einen solchen Treuhandservice, z.B. über die Firma iloxx. Dieser kann jedoch nur in Deutschland und Österreich genutzt werden. Auf der Seite http://pages.ebay.de/help/tp/payment-escrow.html finden Sie aber Informationen zu weiteren Treuhand-Services. Schließen Sie für einen Versand aus dem Ausland unbedingt auch bei Einschaltung eines Treuhandservices eine Transportversicherung ab. Manche Versandunternehmen versichern eine Sendung automatisch gegen Verlust oder Transportschäden bis zu einem bestimmten Betrag. Wenn der Wert Ihres Artikels jedoch deutlich über diesem Betrag liegt, ist ratsam, den Mehrwert zusätzlich zu versichern. |
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